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Durchsetzung von Haltungsrichtlinien



Klaus Schüling:   @Sven P.:
Wo sollen denn Deiner Meinung nach Schimpansen hin, die "abgezogen " werden?
Natürlich würde ich keine jungen Tier ein Haltungen geben, die den Richtlinien (den Begriff bitte mal auf sich wirken lassen!) nicht entsprechen.
Bei älteren Tieren erscheint es mir nicht nur vertretbar, sondern auch geboten, diese in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen - da machen 20 m² mehr oder 20 cm mehr Wassertiefe keinen großen Unterschied.
Hier ist Augenmaß gefragt - und das ist bei den Entscheidungsträgern vor Ort (z.B. Amtsveterinären) sehr unterschiedlich ausgeprägt.
(05.10.2010, 09:26)
Sven P. Peter:   In vielen Bereichen der Zoowelt wird über die zeitgemäße Haltung von Wildtieren in Zoos gesprochen. Als ein sehr wichtiger Punkt werden hierbei die Haltungsrichtlinien genannt. Gerade bei EEP-Arten ist eine Einhaltung der Richtlinien unumgänglich. Doch wer setzt die Richtlinien durch wenn kein EEP dahinter steht, welches die Tiere abzieht. Nur in Fällen wo sich einzelne Personen (Vogelpark Timmendorf) oder die halbe Bürgerschaft (Lübeck) dahinter klemmt gibt es rechtliche Probleme für die Parks und sie werden genötigt in einem bestimmten Zeitraum die Tiere abzugeben oder deren Lebensbedingungen an die Richtlinien anzupassen. Daher frage ich mich ob es wirklich immer eine Anzeige bedarf bis jemand die Zoos darauf hinweist, dass sich ihre Tierhaltung nicht innerhalb der gesetzlichen Vorgaben befindet.
Als schönes Beispiel kann man hier (gerade auch wegen Lübeck) die Schimpansen- und Bärenhaltung nehmen. Für beide Arten verfügt Lübeck über keine überragenden, aber doch nur knapp unter den Mindestmaßen liegenden Gehege. Andere Zoos (Nadermann z.B.) halten ihre Schimpansen in wesentlich kleineren Anlagen, hier wird aber kein Druck gemacht etwas zu ändern.
Wie kommt also diese zwei Klassen-Gesellschaft zu Stande? Was denkt ihr dazu?

Abschließend noch die aktuellen Mindestmaße für die beiden angesprochenen Arten:

Schimpanse (Gruppe bis 5 Tiere):

Außengehege: 400 m²
Innenghege: 200 m²
Gehegehöhe: 6 m

Braunbär und Kragenbär (Gruppe bis 2 Tiere):

Außengehege: 300 m²
Innenghege: 6 m² pro Tier
Wasserbecken: 20 m² bei mind. 1,50 m Wassertiefe

Foto: Eins der zwei Schimpansengehege in Lübeck
(02.10.2010, 17:45)

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